ERST- / ERNEUERUNGSUNTERSUCHUNG (T2)

Wenn Sie eine Lizenz als Privatpilot erwerben möchten, sich in der Ausbildung dazu befinden oder bereits eine solche besitzen, benötigen Sie ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 entsprechend der 
Durchführungsverordnung (EU) 2019/27 und 
Acceptable Means of Compliance (AMC) and Guidance Material (GM)

Erst- / Erneuerungs- und Verlängerungsuntersuchungen  können von jedem AME (Fliegerarzt) durchgeführt werden.

Diese Untersuchung beinhaltet:

  • Erhebung der medizinischen Vorgeschichte mittels Antrag für die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses (dieser kann schon zuhause online ausgefüllt werden)
  • körperliche Untersuchung
  • Laboruntersuchung von Blut und Urin
  • Herz:  EKG, bei Bedarf Echokardiografie und weitere Untersuchungen
  • Lungenfunktionsuntersuchung
  • Augenuntersuchung 
  • Farberkennung
    Bewerber, die den Ishihara-Test nicht bestehen, müssen sich weiterführenden Farberkennungstests unterziehen, um nachzuweisen, dass sie farbensicher sind.

    Das Aeromedical Center Germany nutzt als weiterführenden Farberkennungstest den CAD-Test.

    Bei Bewerbern, deren Farberkennung nicht zufriedenstellend ist, ist das Tauglichkeitszeugnis auf die Ausübung der mit der verwendeten Lizenz verbundenen Rechte auf Flüge am Tag einzuschränken (VCL).

  • Hörtest
    Bei Bewerbern um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2, die eine Instrumentenflugberechtigung besitzen oder erwerben möchten, darf der bei einer Reintonaudiometrie auf jedem Ohr der einzeln gemessene Hörverlust bei einer Frequenz von 500 Hz, 1 000 Hz oder 2 000 Hz nicht mehr als 35 dB und bei einer Frequenz von 3 000 Hz nicht mehr als 50 dB betragen
  • abschließende fliegerärztliche Besprechung

Zur Untersuchung mitbringen:
Ausweis, vorhandene Lizenzen, vorheriges Zeugnis (falls Verlängerungs- oder Erneuerungsuntersuchung), Brillenpass
bei Vorerkrankungen Krankenhaus- oder Arztberichte.


Gültigkeitsdauer und Untersuchungsintervalle Tauglichkeitsklasse 2

24 Monate
12 Monate ab Vollendung 50. 
Lebensjahr


Konsultation

Wenn der Bewerber die geforderten Mindeststandards nicht erfüllt, erfolgt eine Konsultation nach der Verfahrensanweisung des Luftfahrt-Bundesamtes.
Es wird in Form eines Vorschlags für das Luftfahrt-Bundesamt ein Auflagenblatt erstellt, in dem die erforderlichen Auflagen und Kontrolluntersuchungen festgelegt werden.

Dieser Vorschlag wird dem Luftfahrt-Bundesamt übermittelt, dann muss die Zustimmung der Behörde abgewartet werden. 

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