Sorry for the invonvenience, we are just translating
Der DAeC ist neben dem DULV eine zuständige Stelle für Luftsportgeräteführer.
Die Tauglichkeitszeugnisse werden von den Fliegerärztlichen Sachverständigen für
Tauglichkeitsklasse 1 oder 2 oder von den Flugmedizinischen Zentren ausgestellt
Überprüfungen der Entscheidungen von Fliegerärztlichen Sachverständigen der Tauglichkeitsklasse 2
werden vom AMC oder vom Fliegerärztlichen Sachverständigen der Tauglichkeitsklasse 1 durchgeführt.
WICHTIG:
Es dürfen keine medizinischen Daten an den DAeC geliefert werden, lediglich die Entscheidung
tauglich oder nichttauglich, sowie die Auflagen können weitergeleitet werden.
Informationen des Deutschen Aero-Clubs auf der homepage:
www.dulv.de
