Sorry for the invonvenience, we are just translating

Der DAeC ist neben dem DULV eine zuständige Stelle für Luftsportgeräteführer.

Die Tauglichkeitszeugnisse werden von den Fliegerärztlichen Sachverständigen für Tauglichkeitsklasse 1 oder 2 oder von den Flugmedizinischen Zentren ausgestellt

Überprüfungen der Entscheidungen von Fliegerärztlichen Sachverständigen der Tauglichkeitsklasse 2 werden vom AMC oder vom Fliegerärztlichen Sachverständigen der Tauglichkeitsklasse 1 durchgeführt.

WICHTIG:
Es dürfen keine medizinischen Daten an den DAeC geliefert werden, lediglich die Entscheidung tauglich oder nichttauglich, sowie die Auflagen können weitergeleitet werden.

Informationen des Deutschen Aero-Clubs auf der homepage:
www.dulv.de